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fm:afm:afm06

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AFM6 Forschungsprojekt-Antrag

Modul AFM6 Forschungsprojekt-Antrag
Kategorie Allg. Forschungsmethodik
Autor Andre Seyfarth, Schumacher
Voraussetzung keine
Bearbeitungsdauer ca. 45 Minuten
Letzte Änderung 12. Mai 2015
Status finalisiert
Lehrveranstaltung Lernziele
SE Quantitative Forschungsmethoden - Verschiedene Fördermöglichkeiten für Forschungsprojekte kennen
- den allgemeinen und grundlegenden Prozess einer Antragsbegutachtung verstehen

Einleitung

Forschung kostet Geld. Sie kann meist nur erfolgreich und in hoher Qualität durchgeführt werden, wenn nicht nur die inhaltlichen sondern auch die finanziellen (z.B. für Mitarbeiter und Geräte) und logistischen (z.B. Räume und Labore) Rahmenbedingungen sichergestellt sind. In diesem Wiki-Modul sollen daher Wege zur Realisierung eines Forschungsprojektes in Deutschland sowie im internationalen Umfeld aufgezeigt werden.

Fördermöglichkeiten

Forschungsprojekte können aus einer (rein) wissenschaftlichen Fragestellung heraus entwickelt werden. In manchen Fällen steht aber auch ein gesellschaftliches oder wirtschaftliches Interesse hinter einer Fragestellung. Daher kann man die Forschungsprojekte auch entsprechend in zwei Kategorien unterteilen (siehe auch AFM5 Forschungsprojekte):

Art des ForschungsprojektesGrundlagenorientiertAnwendungsorientiert
Eigenschaften neugiergetrieben
freie Themenwahl
folgt Logik der Wissenschaft
fremdinteressengetrieben
vorgegebener Rahmen
begrenzt selbst-bestimmt
Förderansatz „bottom-up“ „top-down“
Fördermöglichkeiten DFG, Humboldt-Stiftung, ERC BMBF, Horizon2020

In einigen Fällen wird nicht nur ein Projekt, sondern gezielt eine Person (meist der Antragsteller) gefördert. Man spricht dann auch von einer Personenförderung (z.B. DAAD oder Heisenberg Stipendium) als spezielle Form der Forschungsförderung mit dem ausdrücklichen Ziel der Karriereentwicklung. Aber auch in breiter angelegten Forschungsprojekten gibt es zunehmend die Möglichkeit, auch gezielt eine eigene Stelle mit ein zu werben (z.B: Modul Eigene Stelle bei der DFG).

Prozess zur Projektförderung

Im folgenden Abschnitt wird der allgemeine Prozess bis zur Bewilligung des Forschungsvorhabens anhand des Ablaufs bei der DFG vorgestellt. Der Prozess ist in der Abbildung 1 sowie in Abbildung 2 dargestellt.

Abb. 1: Begutachtungsprozess der DFG, Quelle: DFGa (2015)


Abb. 2: Entscheidungsprozess der DFG, Quelle: DFGb (2015)

Ausgangspunkt ist hierbei der finalisierte Antrag. Der Antrag stellt die Bitte um Förderung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens an die entsprechende Institution (Leitfaden für die Antragstellung). Ist dieser bei der DFG eingereicht, werden die beigefügten Dokumente auf formal geprüft. Hierbei sind z.B. der wissenschaftliche Lebenslauf des Antragstellers, ein Votum der Ethikkommission (siehe AFM7 Forschungsethik) oder Unterstützungsschreiben von Projektpartner anzuhängen. Zur Bewertung der Qualität eines Forschungsvorhabens werden Gutachter ausgewählt, die ausgewiesene Experten auf dem Gebiet sind. Diese sind aufgrund ihrer Erfahrung und ihrer wissenschaftlichen Erfolge in der Lage, den Antrag kompetent zu begutachten. Sie werden dabei von dem/der fachlich zuständigen Programmdirektor(inn)en ausgewählt. Wichtig ist hierbei, dass die Gutachter nicht befangen sind und beispielsweise ein konkurrierendes Forschungsvorhaben planen. Im Anschluss erfolgt die Begutachtung der Gutachter. Bewertungskriterien des Gutachtens sind dabei (siehe Begutachtung):

  • Qualität des Vorhabens
  • Arbeitsmöglichkeiten
  • Ziele und Arbeitsprogramm
  • Vorschlag zum Umfang der Förderung
  • Vielfalt und Chancengleichheit im Wissenschaftssystem

Das dabei erstellte Votum wird durch ein Fachkollegium bewertet, um die fachliche Qualitätssicherung abzudecken. Das Fachkollegium vergleicht den vorliegenden Antrag mit weiteren eingereichten Anträgen und schreibt auf Basis des Gutachtervotums eine Förderempfehlung aus. Die formale Qualitätssicherung der Gutachten hat das Ziel, Fehler im Gutachten sowie die Befangenheit der Gutachten auszuschließen. Der Hauptausschuss trifft die endgültige Entscheidung über einen positiven oder negativen Förderbescheid bzw. über den Umfang dessen. In besonderen Fällen kann auch ein wissenschaftlicher Ausschuss, der aus Wissenschaftlern und Vertretern der Länder und des Bundes besteht, die Entscheidung übernehmen. Abschließend erhält der Antragsteller eine Mitteilung der Entscheidung durch die Geschäftsstelle der DFG.

Kommentar

In den letzten Jahren ist es - nicht zuletzt auch aufgrund des finanziellen Druckes auf Hochschulen - zu einer deutlichen Erhöhung der Beantragung von Fördergeldern für Forschungsprojekte gekommen. Infolge dessen sind die Förderquoten und Bewilligungsquoten seit 2010 deutlich gesunken (Erfolgsquoten bei DFG Anträgen). Dabei ist die sachgerechten Bewertung und Auswahl der besten Projektanträge sowie die Einschätzung der Qualität der Antragsteller von herausragender Bedeutung (San Francisco Declaration on Research Assessment).

Fragen zur Wiederholung

  • Derzeit versuchen Hochschulen ihre „Stärke“ zunehmend durch den Umfang ihrer eingeworbenen Forschungsgelder (sogenannte Drittmittel) zu definieren. Welche Gefahren sind damit verbunden?
  • Wie kann ich Forschungsprojekte dazu nutzen, eine eigene Karriere in der Forschung aufzubauen?
  • Wie könnte der Antragstellungsprozess im Rahmen eines Industrieprojektes aussehen? Was ist hierbei besonders zu beachten?

Literatur

Links

fm/afm/afm06.1446441112.txt.gz · Zuletzt geändert: 28.11.2022 00:02 (Externe Bearbeitung)


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